Für Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort zur Ausübung des regelmäßigen Dienstes kann ein Beamter keine Kostenerstattung nach dem (rheinland-pfälzischen) Landesreisekostengesetz erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Streit um die Erstattung von Fahrtkosten in der sagenhaften Höhe von 11,-
Artikel lesen