Re­kul­ti­vie­rungs­an­ord­nung und die Erben des Deponiebetreibers

Eine be­stands­kräf­ti­ge ab­fall­recht­li­che Re­kul­ti­vie­rungs­an­ord­nung kann im Wege der Ge­samt­rechts­nach­fol­ge auf den Erben des De­po­nie­be­trei­bers über­ge­hen. Eine De­po­nie­ge­neh­mi­gung nach §§ 31, 32 KrW-/AbfG kann nicht durch Rechts­ge­schäft ohne Be­tei­li­gung der Be­hör­de wirk­sam auf einen Drit­ten über­tra­gen wer­den.

Die Be­hör­de muss je­den­falls

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