Energiepreispauschale – für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig.

Das Sächsische Finanzgericht hält die Neuregelung im Einkommensteuergesetz für verfassungsgemäß, mit der auch für Rentenbeziehende die Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterworfen wird, wenn sie nach dem „Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz“ ausgezahlt wurde.

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Hörsaal

Rentner-BAföG

Studierenden, die eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben, steht nur dann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu, wenn die von ihnen angestrebte Ausbildung planmäßig vor Erreichen des Regelrentenalters abgeschlossen sein wird.

In dem hier vom

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