Ein Reserveoffizier, der sich durch Betrug (§ 263 StGB) für Wehrübungen Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Höhe eines fünfstelligen Betrages erschleicht, verstößt gegen die nachwirkende Dienstpflicht aus § 17 Abs. 3 SG. Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für das Erschleichen von Verdienstausfallentschädigung
Artikel lesenSchlagwort: Reserveroffizier
Der 60jährige Reserveoffizier – und das Disziplinarverfahren
Gegen einen Reserveoffizier, der das 60., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme gemäß § 58 Abs. 3 WDO verhängt werden, weil er nach freiwilliger schriftlicher Verpflichtung gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 SG
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