Ein Telefonunternehmen kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Zusatzentgelt festlegen für die Rückzahlung eines Restguthabens nach Beendigung eines Prepaid-Vertrages. Eine derartige Klausel ist nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB einer Inhaltskontrolle nach
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