Nutzungsrechte eines Grundstückseigentümers an grundeigenen Bodenschätzen können nicht Gegenstand von der Grundstücksrestitution getrennter vermögensrechtlicher Rückübertragungsansprüche sein. Es erfolgt mithin keine vermögensrechtliche Restitution eines grundeigenen Kiesabbaurechts.
Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines ehemaligen mecklenburgischen landwirtschaftlichen Gutes. Dessen Eigentümer, ein
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