Restitution eines Kiesabbaurechts

Nutzungsrechte eines Grundstückseigentümers an grundeigenen Bodenschätzen können nicht Gegenstand von der Grundstücksrestitution getrennter vermögensrechtlicher Rückübertragungsansprüche sein. Es erfolgt mithin keine vermögensrechtliche Restitution eines grundeigenen Kiesabbaurechts.

Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines ehemaligen mecklenburgischen landwirtschaftlichen Gutes. Dessen Eigentümer, ein

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Rückforderung von Lastenausgleich

Wegnahmeschäden an Pflichtteilsansprüchen, die durch die Enteignung des Nachlasses eingetreten waren, werden nach § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG bereits durch die Wiedererlangung der Möglichkeit ausgeglichen, die Ansprüche dem Erben gegenüber geltend zu machen; auf die Anspruchsrealisierung kommt es

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