Eine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 ist nur dann möglich, wenn die geforderten Merkmale der Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung sich auf Fahrzeuge der Gruppe 2 beziehen. Ein Rettungssanitäter hat nur Fahrerfahrung
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