Ein Hinweis auf die für bestimmte Vertretungsberechtigte geltende Verpflichtung, ein Rechtsmittel und dessen Begründung an den Bundesfinanzhof nach dem 31.12.2021 ausschließlich als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d FGO), zählt nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Angaben einer Rechtsbehelfsbelehrung in einem
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