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Apothekenrezepte sammeln im Supermarkt

Die Sammelbox einer Apothekerin für Rezepte, die in einem Supermarkt aufgestellt wird, ist nicht den apothekenrechtlichen Vor­schriften zuzuordnen, nach denen zwischen der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar an Kunden in Prä­senzapotheken und dem Versand von Arzneimitteln zu unterscheiden ist. Der Gesetzgeber

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Bundesverwaltungsgericht

Rezepte sammeln im Supermarkt

Ein Apotheker darf im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes keine Einrichtung zum Einsammeln von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel unterhalten und für diese werben, wenn so bestellte Arzneimittel in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten der Apotheke ausgeliefert werden sollen. Das hat

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