Altersbestimmung per Röntgenuntersuchung

In einer Vormundschaftssache darf das Alter des betroffenen Mündels mit einer Röntgenuntersuchung bestimmt werden, wenn das anwaltlich vertretene Mündel in die ärztliche Untersuchung einwilligt.

Mit dieser Begründung bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Hamm die bereits vom Amtsgericht Dortmund angeordnete Aufhebung der

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