Rohmilchautomaten

Rohmilch wird nur dann in zulässiger Weise „im Milcherzeugungsbetrieb“ im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Tier-LMHV abgegeben, wenn die Abgabe am Standort der Milchgewinnung erfolgt.

Die Abgabe von Rohmilch durch den am Stammbetrieb des Landwirts

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Rohmilchverkauf beim Bauern

Nur als Ausnahme darf Rohmilch aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Milcherzeugungsbetrieb verkauft werden. Die Rohmilchabgabe wird durch § 17 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Tier-LMHV räumlich auf den eigentlichen Milcherzeugungsbetrieb als den Ort, wo die Milch gewonnen wird, begrenzt.

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Rohmilch

Eine Direktvermarktung von Rohmilch ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. So hat aktuell das Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag abgelehnt, mit dem ein Vollerwerbslandwirt erreichen wollte, dass er weiterhin Rohmilch mittels eines Automaten an Verbraucher verkaufen kann.

Der Antragsteller hält im

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