Landtagsabgeordnete haben keinen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz, auch wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen.
Zugrunde lag dieser Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen das Eilverfahren eines Bremers, der bis zur Mitte des vergangenen Jahres bei einem privaten Verein angestellt
Artikel lesen
