Kein Asyl für Kriegsverbrecher

Ausländern muss ihre Stellung als Flüchtling und Asylberechtigter wieder entzogen werden, wenn sie nach ihrer Anerkennung Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall eines Staatsangehörigen aus Ruanda, der 1989

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