Insolvenzsicherungspflicht für rückgedeckte Versorgungszusagen

Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen) und Unterstützungskassenzusagen unterfallen der Insolvenzsicherungspflicht und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auch dann, wenn sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und durch die Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesichert sind. Die für Pensionsfonds geltende Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage ist auf solche Zusagen nicht entsprechend anzuwenden. Nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anschaffungskosten eines Rückdeckungsanspruchs

Ein Anspruch eines Arbeitgebers auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer Kapitallebensversicherung resultiert, die in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch den Leistungsfall der Berufsunfähigkeit abdeckt, ist –auch nach Eintritt dieses Leistungsfalls– als ein (einheitliches) Wirtschaftsgut zu aktivieren. Für die Bemessung der Anschaffungskosten ist der Rechnungszinssatz maßgeblich, den der Versicherer für

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