Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in
LesenSchlagwort: Rücklagen-Übertragung
Treu und Glauben – bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage
Besteht mangels Unternehmereigenschaft keine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne, kann auch der Grundsatz von Treu und Glauben keine derartige Steuerpflicht begründen. Der Steuerpflichtige hat auch im Fall der Verpachtung seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG i.V.m. § 14
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