Bevor das Finanzgericht von Amts wegen überhaupt in nähere Ermittlungen zu der Höhe der Einnahmen und Ausgaben eintreten muss, obliegt es den Klägern, konsistente Angaben dazu zu machen.
Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht
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