Radio

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt die Verfassungsbeschwerde einer Studentin erfolgreich, die sich gegen die Versagung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall wandte. Die Studentin war bis zum streitgegenständlichen Zeitraum aus verschiedenen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit; zunächst als Empfängerin von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und anschließend als Empfängerin

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Verhandlungstisch

Die Nebenwohnung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – und der Rundfunkbeitrag

Nach Ansicht des Veraltungsgerichts Hamburg besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung, wenn zum Rundfunkbeitrag für Haupt- und Nebenwohnung  unterschiedliche Angehöriger einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft herangezogen werden. Ein solcher (rückwirkender) Befreiungsanspruch der Lebensgefährtin folgt nicht aus § 4a Abs. 1 RBStV. Die dort geregelte Befreiungsmöglichkeit bezieht sich

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