Ein ausländischer Sender, der eine deutsche Satelliten-Bodenstation nutzt, unterliegt wegen der Nutzung der Satelliten-Aufwärtsstrecke von deutschem Boden aus deutscher Rechtshoheit. Solange er weder über eine inländische Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunk noch über eine ausländische, nach Europarecht anzuerkennende Genehmigung verfügt,
Artikel lesen
