Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedenen Fall beging die 23-jährige beklagte Münchnerin am 14.2.2012 einen Suizidversuch. Sie warf sich gegen 23.11 Uhr im Bereich des Haltepunktes
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