Sanierungssatzung und sanierungsrechtliche Abschlusserklärung

Ein An­spruch auf eine nur ein ein­zel­nes Buch­grund­stück be­tref­fen­de sa­nie­rungs­recht­li­che Ab­schluss­er­klä­rung be­steht nicht, wenn die­ses Grund­stück eines von meh­re­ren Grund­stü­cken ist, die im Hin­blick auf die Ziele und Zwe­cke der Sa­nie­rung und die er­for­der­li­chen Sa­nie­rungs­maß­nah­men als Ein­heit an­zu­se­hen sind.

Nach

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