Bundesfinanzhof (BFH)

Schätzung beim Vorsteuerabzug

Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 AO sind bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein.

Stehen die Schätzungsgrundlagen (steuerpflichtige Umsätze

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