Die in der EU geforderte Herkunftsangabe knüpft entweder an das Land an, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet werden, oder aber das Land, in dem die zweite Gärung zu Schaumwein erfolgt. Erfolgt die zweite Gärung in einem
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Die in der EU geforderte Herkunftsangabe knüpft entweder an das Land an, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet werden, oder aber das Land, in dem die zweite Gärung zu Schaumwein erfolgt. Erfolgt die zweite Gärung in einem
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Die Schaumweinsteuer für die aus Italien unter Steueraussetzung bezogenen Schaumweine ist, soweit sie unmittelbar ohne Zwischenlagerung im Schaumweinlager an die inländischen Kunden ausgeliefert wurden, nicht in den monatlichen Steueranmeldungen zu erklären.
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SchaumwZwStG aF
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