In einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Köln stritt sich eine Taxi-Unternehmerin mit dem Finanzamt nach einer Steuerfahndungsprüfung über die Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen.
In ihrem Bericht traf die Fahndungsprüferin folgende Feststellungen: Die Unternehmerin verfügte über drei Taxi-Konzessionen, die sie samt Fahrzeugen
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