Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes

Die Gebrauchsbefugnis der Bundeswasserstraßen einschließlich ihres Zubehörs (hier des Schiffshebewerkes) begründet keinen Anspruch auf Schaffung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Wasserstraßen.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt den Anspruch auf Wiederinbetriebnahme des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee in dem hier vorliegenden Fall abgelehnt.

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Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die gegen die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost gerichtete Klage auf Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee abgewiesen.

Die Kläger, die Magdeburger Weiße Flotte GmbH sowie Vertreter von Ruder- und Motorsportvereinen, wollten mit der Klage den (Fort-)Betrieb

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