Export von Schlachtabfällen nach Österreich

Nach deutschem Recht dürfen „tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2“, also insbesondere Schlachtabfälle, grundsätzlich nur in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden, in deren Einzugsbereich sie anfallen. Die Einzugsbereiche werden durch Rechtsverordnung der entsorgungspflichtigen Körperschaften – in Bayern der Landkreise und

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