Vorschleusungsrecht: Containerschiffe gegen Güterfrachtschiffe

Die Bevorzugung der Containerschifffahrt gegenüber der sonstigen Güterfrachtschifffahrt durch die Einräumung eines Vorschleusungsrechts ist durch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung erlaubt. Die Binnenschiffer mit herkömmlichen Güterfrachtschiffen sind durch die Vorschleusungsgenehmigung nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht

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Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die gegen die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost gerichtete Klage auf Weiterbetrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee abgewiesen.

Die Kläger, die Magdeburger Weiße Flotte GmbH sowie Vertreter von Ruder- und Motorsportvereinen, wollten mit der Klage den (Fort-)Betrieb

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