Physiotherapie

Die Schließungsverfügung für ein EMS-Studio

Ein EMS-Studio (EMS = Elektro-Muskel-Stimulation) ist nicht als eine einem Fitnessstudio „ähnliche Einrichtung“ im Sinne der Corona-VO anzusehen. Eine vollständige Schließung eines EMS-Studios stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

So hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall dem Eilantrag

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