Funktionszulage Schreibdienst

Die Funktionszulage Schreibdienst war im Zeitpunkt der Ablösung des BAT durch den TVöD im September 2005 keine tarifvertraglich zustehende Funktionszulage iSd. § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund und ist deshalb nicht in das Vergleichsentgelt eingeflossen.

Gemäß § 5 Abs.

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Funktionszulage im Schreibdienst

Seit dem Inkrafttreten des TVöD besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst.

Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im

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