Verpflichtung zur Schulanmeldung

Die Schulaufsichtsbehörde kann den Eltern aufgegeben, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall hatten Eltern gegen eine solche behördlichen Aufforderungen der Schulaufsichtsbehörde des Kreises Borken geklagt.

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