Schulbezirke und deren Neuordnung

Es ist kein „schwerer Nachteil“ für einen zukünftigen Grundschüler, der im Sommer dieses Jahres ein­geschult wird, dass er bis zu einer Entscheidung über seinen Normenkontrollantrag gegen die Bildung neuer Schulbezirke eine bestimmte Grund­schule besuchen muss.

So hat das Niedersächsiche Oberverwaltungsgericht

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