Die Haftung des Nutztierhalters

Ein Nutztierhalter haftet zwar gemäß § 833 BGB für die von seinen Tieren angerichteten Schäden, allerdings ist ihm gemäß § 833 Satz 2 BGB auch die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises eröffnet. Diese Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters ist nach einer aktuellen Entscheidung des

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