Das Verwaltungsgericht Freiburg hat das Verbot der „Gehsteigberatung“ durch den Verein „Lebenszentrum – Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland e. V.“ und von ihm beauftragte Personen bestätigt.
Die Stadt Freiburg hat dem Verein und von ihm beauftragten Personen unter Androhung
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