Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule

Der Bundesfinanzhof zweifelt daran, ob die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, nach Unionsrecht steuerfrei sind. Er hat daher gemäß Art. 267 AEUV ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

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