Eine Pflicht zur Nachholung eines bei Gründung einer SE nicht durchgeführten Verhandlungsverfahrens über eine Arbeitnehmerbeteiligung ergibt sich weder aus § 4 noch aus § 18 SEBG.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren streiten die Beteiligten über die Einleitung eines
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