Geldscheine

Seelotse mit 1,5‰

Alkoholisierung im Dienst kann einem Seelotsen dauerhaft den Beruf kosten.

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klage eines Seelotsen gegen den Widerruf seiner Bestallung abgewiesen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger führte als beratender Seelotse im Juni 2009

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