Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Unzulässigkeit zu befassen, die Berufung in einem Arzthaftungsprozess infolge einer Aufteilung in Primär- und Sekundärschäden als teilweise unzulässig zu verwerfen und im Übrigen als unbegründet zurückzuweisen:
Dem zugrunde lag ein Fall, in dem
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