Selbstbedienungs-Backshops und die Hygienevorschriften

Selbstbedienungs-Backshops entsprechen den europarechtlichen Hygieneanforderungen, wenn ihr Eigenkontrollkonzept zuverlässig eingehalten wird.

Mit dieser Begründung hat das Bayerische Verwaltungsgericht München den Klagen zweier Betreiber von Selbstbedienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben. Die Kläger sind von der Stadt München

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Selbstbedienungsapotheke

Das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Medikamente ist aus Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig.

So das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines selbständigen Apothekers, dem der beklagte Landkreis durch Ordnungsverfügung untersagt hatte, als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel in der Selbstbedienung zum

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