Selbstbedienungs-Backshops entsprechen den europarechtlichen Hygieneanforderungen, wenn ihr Eigenkontrollkonzept zuverlässig eingehalten wird.
Mit dieser Begründung hat das Bayerische Verwaltungsgericht München den Klagen zweier Betreiber von Selbstbedienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben. Die Kläger sind von der Stadt München
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