Bundesnachrichtendienst

Sicherheitsüberprüfung – und keine Einschätzungsprärogative des BND

Auch die seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2015 beschlossenen Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes lassen ein behördliches Letztentscheidungsrecht des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos nicht hinreichend klar erkennen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht dem

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