Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt, wonach die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 Mio. € wegen des bei einer Nachprüfung in Wettbewerbssachen begangenen Siegelbruchs zahlen muss.
Die Eu-Kommission
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