TÜV-geprüfte Silikonimplantate

Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzansprüchen einer Frau mit fehlerhaften Silikonbrustimplantaten gegen den Zertifizer des Implantatherstellers eine Absage erteilt.

In dem hier entschiedenen Fall ließ sich die Frau am 1. Dezember 2008 in Deutschland Silikonbrustimplantate einsetzen, die von einem in Frankreich ansässigen

Artikel lesen