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Feuerwerkskörper sind Spielwaren

Silvester-Feuerwerkskörper dürfen auch in Zukunft in einem Spielwarengeschäft im Einkaufszentrum verkauft werden.

In einem jetzt beim Landgericht Magdeburg anhängigen Verfahren war zu entscheiden, ob ein Vermieter seinem Mieter, einem Spielwarengeschäft, untersagen kann, Feuerwerkskörper zu verkaufen. Dabei verwies der Vermieter auf

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