Die Ersetzung des bisher bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen angewendeten Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë durch ein Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich (dem „Rock-Verfahren“) verletzt nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Landesverbände verschiedener (kleinerer) politischer Parteien in ihren
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