Der Schuss mit der Softairpistole induziert für sich genommen noch nicht das Vorliegen eines bedingten Körperverletzungsvorsatzes.
Zwar kann sich – letztlich nicht anders als im Fall des bedingten Tötungsvorsatzes – die Annahme eines bedingten Körperverletzungsvorsatzes auch daraus ergeben, dass der
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