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Strahlenschutz im Solarium

Der Schutz vor den schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung soll verbessert werden. Das Bundeskabinett hat jetzt die entsprechende Verordnung mit den Änderungen des Bundesrates beschlossen. Ziel der Neuregelungen ist es, die von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken zu minimieren. Seit 2009 ordnet

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Solarium nur für Erwachsene

Bereits seit dem 4. August 2009 steht im „Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG) ein Verbot für Jugendliche, ein Solarium zu bentzen. Seit heute ist dieses Solarienverbot für Minderjährige auch bußgeldbewehrt.

Hintergrund dieses Verbots

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Solarium-Verbot für Minderjährige

Am Freitag hat der Bundestag das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ beschlossen. Damit wird u.a. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Besuch von Solarien untersagt, da künstliches UV-Licht und damit ein regelmäßiger Besuch der Sonnenbank das Hautkrebsrisiko erheblich

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