Bereits seit dem 4. August 2009 steht im „Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG) ein Verbot für Jugendliche, ein Solarium zu bentzen. Seit heute ist dieses Solarienverbot für Minderjährige auch bußgeldbewehrt.
Hintergrund dieses Verbots ist die Hautkrebsgefahr durch UV-Strahlung. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs sah hier der Gesetzgeber besonderen Handlungsbedarf. Dabei sind Kinder und Jugendliche durch UV-Strahlung besonders gefährdet, denn das Hautkrebsrisiko steigt, je früher ein Mensch UV-Strahlung ausgesetzt wird. Die EU-Kommission wies zudem auf oftmals mangelhafte Verbraucherinformation und zu hohe Bestrahlungsstärken von Solarien hin.
Auch für Erwachsene besteht ein Risiko von akuten und chronischen Erkrankungen der Haut und der Augen, wenn sich diese neben der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne zusätzlich künstlicher UV-Strahlung in einem Solarium aussetzen.











