Eine Schule darf einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur abweisen, wenn für eine angemessene Förderung die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten nicht vorhanden sind. Um über die Aufnahme zu entscheiden, ist ein Ausschuss zu bilden, der die Unterlagen sämtlicher Bewerber
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