Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle richteten. Die amerikanischen Funds des Ausgangsverfahrens – drei „Funds“ amerikanischen Rechts mit Sitz in New York – begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung
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