Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen
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