Ein Advertiser kann nicht ohne Weiteres als mittelbarerer Störer i.S.d. § 1004 BGB vom Empfänger auf Unterlassung von Spam-Emails in Anspruch genommen werden, die ein mit ihm über ein Affiliate-Marketing-Netzwerk verbundener Publisher unerlaubt und ohne sein Wissen versendet. Abzustellen ist hier auf den Störerbegriff des § 1004 BGB. Es handelt
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