Kündigung von Prämiensparverträgen

Eine Bank kann einen Prämiensparvertrag erst mit Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrten Bankkunden in der Hauptsache die Feststellung des Fortbestandes dreier Sparverträge. Im Jahr 1996 warb die beklagte Sparkasse für das „

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